Der neue intelligente Tachograph der zweiten Version ist seit August 2023 standardmässig in neuen Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen verbaut. Ab 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für eine völlig neue Fahrzeugklasse: Kleintransporter und Vans ab 2,5 t. Wenn deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen überschreiten und sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden, müssen sie künftig ihre Fahrtdaten mit Tachographen aufzeichnen.
Der Tachograph gewährleistet die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften, indem er die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals aufzeichnet. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit auf den Strassen bei, sondern auch zur fairen Abrechnung von Arbeitszeiten. (Quelle: VDO Fleet.)
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